I.
Die Parteien haben sich vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Mölln um Trennungsunterhalt gestritten. Der Klägerin ist Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von laufendem Trennungsunterhalt und für einen Unterhaltsrückstand in Höhe von insgesamt 4.668,00 EUR bewilligt und ihre Prozessbevollmächtigte beigeordnet worden. Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin hatte diese bereits außergerichtlich bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt vertreten und hierfür Beratungshilfegebühren erhalten.
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