OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.11.2006
5 W 40/06
Normen:
GKG § 12 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt - 3-5 O 47/06,

Kein Wegfall bereits nach § 12 GKG angefallener Gerichtsgebühren bei Verbindung von Anfechtung- und Nichttigkeitsklage

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.11.2006 - Aktenzeichen 5 W 40/06

DRsp Nr. 2007/16122

Kein Wegfall bereits nach § 12 GKG angefallener Gerichtsgebühren bei Verbindung von Anfechtung- und Nichttigkeitsklage

»Eine bevorstehende Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen berührt eine zuvor mit Einreichung der Klage - gemäß § 12 GKG bereits angefallene Gerichtsgebühr nicht.«

Normenkette:

GKG § 12 ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 GVG zulässige Beschwerde ist nicht begründet.

Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, wonach eine bevorstehende Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen eine zuvor mit Einreichung der Klage - gemäß § 12 GKG bereits angefallene Gerichtsgebühr nicht berührt (vg. auch OLG Koblenz, AG 2005, 661 m.w.N.).