Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG
Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Das Handbuch
Arbeitshilfen
Streitwertkataloge
Rechtsprechung
Gesetze
Das Handbuch
Arbeitshilfen
Streitwertkataloge
Rechtsprechung
Gesetze
Rechtsprechung
2000
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluss vom 02.08.2000
6 WF 66/00
Normen:
BGB
§
812
Abs.
1
Satz 2 Alt. 2 §
818
Abs.
1
;
GKG
(1975) §
5
;
GKG (2004)
§
66
(redaktionell eingefügt aufgrund Art.
1
KostRMoG) ;
Fundstellen:
NJW 2001, 1287
Kein Verzinsung bei verspäteter Rückzahlung des Kostenvorschusses
OLG Hamm,
Beschluss
vom 02.08.2000
- Aktenzeichen 6 WF 66/00
DRsp Nr. 2004/18210
Kein Verzinsung bei verspäteter Rückzahlung des Kostenvorschusses
Ein Verzinsungsanspruch bezüglich verspätet zurück erstatteter Gerichtskostenvorschüsse steht dem Kostenschuldner nicht zu.
Normenkette:
BGB
§
812
Abs.
1
Satz 2 Alt. 2 §
818
Abs.
1
;
GKG
(1975) §
5
;
GKG (2004)
§
66
(redaktionell eingefügt aufgrund Art.
1
KostRMoG) ;
Fundstellen
NJW 2001, 1287
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG
Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG
Bestellformular
Bezugszeitraum 12 Monate
14 Tage-Test kostenlos
19,95 Euro mtl. zzgl. 19% USt.
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen