I. Der Kläger wurde zunächst anwaltlich von Rechtsanwalt K in G vertreten. Dieser schied Anfang 2007 aus Gesundheitsgründen aus der Anwaltschaft aus. Von der Rechtsanwaltskammer G wurde Rechtsanwalt Dr. X S in G gemäß § 55 BRAO zum Abwickler der Kanzlei K bestimmt. Im Termin vom 22. März 2007 bestellte sich Rechtsanwalt Dr. S als neuer Prozessbevollmächtigter des Klägers und überreichte entsprechende Prozessvollmacht zu den Akten. Der Kläger war mit seiner Klage überwiegend erfolgreich.
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