I.
Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage Zahlung restlichen Kaufpreises von DM 80.035,40 nebst Zinsen u.a. für die Lieferung einer CMC-Steuerung für eine Schneidmaschine. Widerklagend verlangte die Beklagte im Rahmen der Wandelung des gesamten Vertrags Zahlung von DM 69.100,-- nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rücknahme der Steuerung und verkündete der A für die die Anlage letztlich bestimmt gewesen war, den Streit. Diese trat dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten bei und schloss sich deren Anträgen an.
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