LG Köln, vom 08.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 27 OH 9/04
Kein eigenes Beschwerderecht des Verfahrenbevollmächtigten bei nur vorläufiger Wertfestsetzung im Beweissicherungsverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005 - Aktenzeichen 19 W 38/05
DRsp Nr. 2005/19282
Kein eigenes Beschwerderecht des Verfahrenbevollmächtigten bei nur vorläufiger Wertfestsetzung im Beweissicherungsverfahren
»Die eigene Beschwerde des Verfahrenbevollmächtigten gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts im Beweissicherungsverfahren ist unzulässig, wenn den Akten zu entnehmen ist, dass es sich lediglich um eine vorläufige Wertfestsetzung gem. § 63 Abs. 1GKG handelt.«