LG Weiden, vom 25.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 756/03
Kein Anfall der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.02.2006 - Aktenzeichen 4 W 97/06
DRsp Nr. 2006/22345
Kein Anfall der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG
»Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG fällt nicht an, wenn ein Anwalt vor dem gerichtlich anberaumten Termin dem gegnerischen Prozessvertreter telefonisch eine Möglichkeit der Verfahrensbeendigung vorschlägt, dieser aber lediglich erklärt, den Vorschlag seinem Mandanten weiterzugeben und keine Rückmeldung mehr erfolgt.«