Auf die Beschwerde des gerichtlich bestellten Verteidigers Rechtsanwalt xxxxxxxx aus Karlsruhe wird der Beschluss des Landgerichts - 3. Große Strafkammer - Karlsruhe vom 20. Juli 2012 (3 KLs 250 Js 34832/10) aufgehoben.
2.Der Festsetzungsbeschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Februar 2012 wird dahin abgeändert, dass die Vergütung des Verteidigers auf 1.244.80 € (i.W:. eintausendzweihundertvierundvierzig) festgesetzt wird.
3.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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