LAG Chemnitz - Urteil vom 28.04.2004
2 Sa 53/03
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BAT-O Vergütungsgruppe II a;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 28.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8248/02

Höherstufung angestellter Lehrer nach den sächsischen Richtlinien zur Neuregelung der Eingruppierung

LAG Chemnitz, Urteil vom 28.04.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 53/03

DRsp Nr. 2004/16061

Höherstufung angestellter Lehrer nach den sächsischen Richtlinien zur Neuregelung der Eingruppierung

1. Bei der Höhe der Vergütung kann zulässigerweise nach der Breite der erworbenen Lehrbefähigung unterschieden werden; eine weitergehende Lehrbefähigung eröffnet auch breitere Einsatzmöglichkeiten.2. Bei den Klassenstufen 11 und 12 unterliegt es der Einschätzungsprärogative des Richtliniengebers, dass er die Einsatzfähigkeit auch in der Oberstufe, die immerhin zum Abitur führen soll, honoriert.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BAT-O Vergütungsgruppe II a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten auch im Zweiten Rechtszug unverändert darüber, ob der Klägerin für den Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 31.03.1998 Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a BAT-O zusteht. Daneben geht es um einen Zinsanspruch.

Die Klägerin ist bei dem Beklagten als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule angestellt.

Die Klägerin schloss ihr dreijähriges Studium an der F.. im Jahre 1960 mit dem Staatsexamen als Fachlehrer der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule ab (Zeugnis vom 01.08.1960, das der Beklagte unwidersprochen als Staatsexamenszeugnis bezeichnet). Aufgrund dieser Prüfung wurde der Klägerin die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und Geographie für die Klassen 5 bis 10 zuerkannt.