Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 10. August 2017 (
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für das beim Sozialgericht (
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