I. Unter Abänderung der Beschlüsse des Landgerichts Kempten vom 17.12.2008 und des Amtsgerichts Lindau vom 24.10.2008 und 14.08.2008 wird die an Rechtsanwalt ... aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 406,38 Euro festgesetzt.
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