Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Magdeburg vom 21. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Kostenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 113,30 € festgesetzt.
A.
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