I.
Der Kläger machte Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Feststellung gegen die Beklagten zu 1) bis 3) geltend und nahm die Klage später wieder zurück. Mit Beschluss vom 18. September 2007 auferlegte das Landgericht dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits und setzte den Streitwert auf insgesamt 65.075,72 EUR fest.
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