Die Entschädigung des Antragstellers für die Fertigung von zwei Röntgenbildkopien in dem Rechtsstreit A. gegen Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband wird gemäß §
Dem Antragsteller sind 8,26 Euro nachzuentrichten.
I. In dem am Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) anhängig gewesenen Rechtsstreit A., geboren 1971, gegen Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband mit Az.: L 2 U 264/02 hat der Antragsteller auf Veranlassung des BayLSG zwei Röntgenbildkopien gefertigt.
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