OLG Brandenburg - Beschluss vom 23.12.2005
6 W 236/05
Normen:
RPflG § 11 Abs. 1 ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 § 104 Abs. 3 § 567 § 569 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2006, 1080
NJW-RR 2006, 1004
OLG Report-Brandenburg 2006, 281
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 31.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 372/01

Höhe der Prozessgebühr bei Antrag auf Zurückweisung der Berufung bei Nichtvorliegen der Berufungsbegründung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2005 - Aktenzeichen 6 W 236/05

DRsp Nr. 2006/21250

Höhe der Prozessgebühr bei Antrag auf Zurückweisung der Berufung bei Nichtvorliegen der Berufungsbegründung

Erst wenn ihm eine Berufungsbegründung vorliegt, kann der Berufungsbeklagte sich inhaltlich mit dem Antrag und mit der Begründung auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern.

Normenkette:

RPflG § 11 Abs. 1 ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 § 104 Abs. 3 § 567 § 569 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.