Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Regensburg gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg - 6. Zivilkammer - vom 30.03.2016, Az.
I.
Die Beteiligten streiten um die Höhe des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Rahmen der Beratungshilfe.
Auf Antrag des in der JVA Straubing inhaftierten Schuldners, eingereicht von dem beauftragten Rechtsanwalt R. (im vorliegenden Verfahren: Antragsteller), wurde unter dem 01.06.2015 vom Amtsgericht Straubing ein Berechtigungsschein erteilt (Az. 151 UR
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|