Höhe der Gebühren in Schiffsregisterangelegenheiten; Richtlinie 69/335/GWG vom 17.7.1969 des Rates
OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.09.2000 - Aktenzeichen 9 W 25/00
DRsp Nr. 2004/9082
Höhe der Gebühren in Schiffsregisterangelegenheiten; Richtlinie 69/335/GWG vom 17.7.1969 des Rates
Die Anwendung der Kostenordnung in Schiffsregisterangelegenheiten ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich. Die Gebühren sind demnach nach dem Gegenstandswert und nicht nach den tatsächlichen Kosten der Eintragung zu berechnen.