Höhe der erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2008 - Aktenzeichen L 7 B 289/07 AS
DRsp Nr. 2009/2168
Höhe der erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Verfahren
Der Normgeber hat mit der Nr. 3106 Nr. 3 VV RVG eine Regelung für den Fall geschaffen hat, dass "das Verfahren nach angenommenen Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet". Er hat dabei nicht angeordnet, dass bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nur die Annahme einer Mindestgebühr gerechtfertigt sei. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]