Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Wernigerode vom 18. Dezember 2007, Az.:
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller nach einem Gegenstandswert von 4.274,48 EUR.
I.
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