Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
I.
Rechtsanwalt G. in L. ist dem Angeklagten, dem eine Vergewaltigungstat zur Last liegt, mit Beschluss vom 12.02.2008 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Im Hauptverhandlungstermin vom 08.05.2008 ist im Rahmen des anhängigen Adhäsionsverfahrens ein Vergleich protokolliert worden, ausweislich dessen der Angeklagte sich verpflichtete, zur Abgeltung aller materiellen und immateriellen Schäden der Geschädigten und Nebenklägerin 13.500,-- € zu zahlen.
Unter dem 13.05.2008 beantragte Rechtsanwalt G., der am 09.05.2008 seine Gebühren für das Hauptverfahren unter Einschluss einer Kostenpauschale geltend gemacht hatte, seine Gebühren für das Adhäsionsverfahren wie folgt festzusetzen:
Verfahrensgebühr, 2,0 VV 3100
|1.132,-- €
Einigungsgebühr, 1,5 VV 1000|849,-- €
Pauschale VV 7200|20,-- €
19% Mehrwertsteuer|380,19 €
Gesamt:|2.381,19 €
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|