1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 22. November 2019 wird - unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels - der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 1. November 2019 -
4.770,47 €
- in Worten: viertausendsiebenhundertsiebzig 47/100 Euro - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2017 zu erstatten hat.
2. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner zu 55 % und der Antragstellerin zu 45 % auferlegt. Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 8.701,11 €.
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