Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 18. November 2008 (VK VOL 28/2008) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahren trägt die Antragstellerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 787,00 Euro festgesetzt.
I.
Nachdem die Antragsgegnerin ihre öffentliche Auftraggebereigenschaft im Sinne des §
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