Die Erinnerung der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.08.2015 - VII-
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Wert: bis zu 1.200,- €
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