OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.04.2016
VII-Verg 3/15
Normen:
RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 2300;
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 26.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen Verg 3/15

Höhe der Anwaltsgebühren im Vergabe Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 3/15

DRsp Nr. 2016/12869

Höhe der Anwaltsgebühren im Vergabe Nachprüfungsverfahren

Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens entspricht die Festsetzung des 2,0-fachen Gebührensatzes für die anwaltliche Geschäftsgebühr dem Umfang und der Schwierigkeit des Rechtsstreits.

Tenor

Die Erinnerung der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.08.2015 - VII-Verg 3/15 - wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Wert: bis zu 1.200,- €

Normenkette:

RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 2300;

Gründe