Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Streitwertbeschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 18.05.2009 dahin geändert, dass der Streitwert auf anfänglich 5.024,93 €, dann für die Zeit vom 06.08.2007 bis 26.01.2009 auf 8.024,93 € und schließlich auf bis zu 300,00 € festgesetzt wird.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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