Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten werden der Be-der Zivilkammer 5 des Landgerichts Schwerin vom 18. März 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 13. Dezember 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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