Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten werden der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 3. August 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover vom 25. Juni 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 19.309,96 € festgesetzt.
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