LG Berlin, vom 31.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 84 O 111/05
Haftung des Notars wegen Verstoßes gegen Treuhandauftrag - mangelnde Deckung der Grundbuchkosten für Löschung vorrangiger Grundpfandrechte
KG, Urteil vom 21.09.2007 - Aktenzeichen 9 U 123/06
DRsp Nr. 2007/22179
Haftung des Notars wegen Verstoßes gegen Treuhandauftrag - mangelnde Deckung der Grundbuchkosten für Löschung vorrangiger Grundpfandrechte
»Eine Grundbucheintragung ist nicht im Sinne des Treuhandauftrages des Hinterlegers "gewährleistet", wenn die Eintragungskosten nicht gedeckt sind und der Notar nicht für diese Kosten einsteht.«