Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der Zwangsversteigerung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2002 - Aktenzeichen 10 W 50/02
DRsp Nr. 2004/8952
Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der Zwangsversteigerung
Wird der Ersteher nach durchgeführter Zwangsversteigerung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so bemisst sich der Geschäftswert nach dem durch Sachverständigengutachten festgestellten Verkehrswert und nicht nach dem Meistgebot.