Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. Oktober 2016 geändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Kostenfestsetzungsbescheides vom 03. März 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. März 2010 verurteilt, die Klägerin von den Kosten des Widerspruchsverfahrens in Höhe von 309,40 EUR unter Anrechnung der bereits erfolgten Zahlung in Höhe von 57,12 EUR freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte erstattet der Klägerin 2/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|