KG - Beschluss vom 26.02.2004
1 W 557/03
Normen:
BGB § 18 Abs. 1 Satz 1 ; GBO § 22 Abs. 1 ; GBO § 29 Abs. 1 ; GBO § 35 Abs. 1 ; KostO § 30 Abs. 1 ; KostO § 60 Abs. 1 ; KostO § 61 Abs. 1 Satz 1 ; KostO § 131 Abs. 2 ; BGB § 725 ;
Fundstellen:
KGReport 2004, 544
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 86 T 938/03

Grundbuchberichtigung - Alleineigentum durch Anwachsung nach Kündigung einer 2-Mann-GbR; Anforderungen an Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

KG, Beschluss vom 26.02.2004 - Aktenzeichen 1 W 557/03

DRsp Nr. 2004/10648

Grundbuchberichtigung - Alleineigentum durch Anwachsung nach Kündigung einer 2-Mann-GbR; Anforderungen an Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

»1. Wird ein Berichtigungsantrag nach § 22 Abs. 1 GBO darauf gestützt, dass nach Kündigung einer 2-Mann-GbR das Gesellschaftsvermögen dem verbleibenden Gesellschafter zu Alleineigentum angewachsen ist, hat der Antragsteller in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen, dass die Kündigung wirksam war und nach den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu der Rechtsfolge der Anwachsung geführt hat. 2. Hinsichtlich der Zurückweisung des Eintragungsantrags bestimmt sich der Beschwerdewert in einem solchen Fall nach dem Anteil des vollen Grundstückswerts, der dem Anteil des ausgeschiedenen Gesellschafters an der GbR entspricht, §§ 131 Abs. 2, 30 Abs. 1 KostO i. V. m. §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 Satz 1 KostO

Normenkette:

BGB § 18 Abs. 1 Satz 1 ; GBO § 22 Abs. 1 ; GBO § 29 Abs. 1 ; GBO § 35 Abs. 1 ; KostO § 30 Abs. 1 ; KostO § 60 Abs. 1 ; KostO § 61 Abs. 1 Satz 1 ; KostO § 131 Abs. 2 ; BGB § 725 ;

Entscheidungsgründe:

Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 78 bis 80 GBO zulässig. Sie ist aber nicht begründet, denn die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einem Rechtsfehler, auf den die weitere Beschwerde mit Erfolg allein gestützt werden kann (§ 78 S. 1 GBO, §§ 546 f. ZPO).