I. 1. Der beteiligte Notar beurkundete am 17.2.1994 einen Vertrag "Übergabe eines Unternehmens", nach dem die Mutter des Beteiligten an diesen die Einzelfirma X mit allen Aktiven und Passiven, insbesondere dem gesamten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz, übertrug. Der Übernehmer verpflichtete sich, als Gegenleistung an die Übergeberin als dauernde Last eine monatliche Zahlung von 2000 DM auf Lebensdauer zu leisten sowie an seine - an der Vertragsbeurkundung ebenfalls beteiligten - Geschwister A und B Gleichstellungsgelder in Höhe von 560000 DM und 500000 DM auszuzahlen. Alle drei Kinder verzichteten auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht gegenüber ihrer Mutter.
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