OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.01.2002
20 W 24/02
Normen:
KostO § 60 § 14 Abs. 3 § 14 Abs. 5 § 11 Abs. 2 S. 2 § 31 Abs. 2 S. 2 § 31 Abs. 3 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 37/01

Grenzen der zulassungsfreien Erstbeschwerde

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.2002 - Aktenzeichen 20 W 24/02

DRsp Nr. 2002/6756

Grenzen der zulassungsfreien Erstbeschwerde

Hat das Landgericht als Beschwerdegericht den amtsgerichtlichen Beschluss insoweit abgeändert, als die Erinnerung gegen den Kostenansatz in vollem Umfang zurückgewiesen wurde, handelt sich nicht um eine zulassungsfreie Erstbeschwerde. Für die Beurteilung des gegebenen Rechtsmittels kann es keinen Unterschied machen, ob das Landgericht die beanstandete Kostenrechnung selbst betragsmäßig abändert oder dies dem Amtsgericht aufgibt.

Normenkette:

KostO § 60 § 14 Abs. 3 § 14 Abs. 5 § 11 Abs. 2 S. 2 § 31 Abs. 2 S. 2 § 31 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe: