I.
Der Antragsteller begehrt als gerichtlich bestellter Verteidiger des ehemaligen Angeklagten für seine Tätigkeit im "vorbereitenden Verfahren" die Gewährung einer Pauschgebühr in Höhe von 500,00 Euro.
Er ist dem ehemaligen Angeklagten durch Beschluss vom 01. April 2005 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden, mithin nach der im Februar 2005 erfolgten Anklageerhebung. Erstmals tätig geworden ist er am 16. Dezember 2004.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|