Die am 28.5.1989 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Aus ihrer Ehe stammen zwei Kinder, eine Tochter, die Beteiligte zu 1, und ein Sohn. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beteiligten zu 1 und Enkel der Erblasserin. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus zwei Hausgrundstücken in München.
Die Erblasserin hat ein privatschriftliches Testament vom 15.3.1988 hinterlassen, durch das ein früheres Testament vom 17.3.1983 ersetzt worden ist. Darin ist zur Erbfolge folgendes bestimmt:
1. Meine beiden Kinder... sollen meine Erben sein.
2. Bedingung ist: Keiner meiner beiden Kinder kann seinen Lebensgefährten etwas vererben.
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