LG Ingolstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 1380/98
Geschäftswertbestimmung bei einem GmbH-Verschmelzungsvertrag
BayObLG, Beschluß vom 23.04.1999 - Aktenzeichen 3Z BR 19/99
DRsp Nr. 1999/8808
Geschäftswertbestimmung bei einem GmbH-Verschmelzungsvertrag
»1. Der Geschäftswert eines notariell beurkundeten GmbH-Verschmelzungsvertrags bestimmt sich, wenn der Vermögensübernahme keine Gegenleistung gegenübersteht - die übernehmende Gesellschaft hält sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden -, nach § 39 Abs. 1KostO.2. Der Wert des Rechtsverhältnisses richtet sich nach dem Betrag, der in der vom Verschmelzungsvertrag in Bezug genommenen Schlußbilanz der übertragenden Gesellschaft als Aktivvermögen ausgewiesen ist.3. Zur Amtspflicht des Notars zu überprüfen, ob und gegebenenfalls welche kostengünstigeren bilanzrechtlichen Möglichkeiten bestehen könnten.«