OLG Hamm, vom 19.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 W 297/04
LG Münster, vom 15.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 1282/03
Geschäftswert und Notargebühren bei Beurkundung einer den Kaufpreis übersteigenden Vorbelastungsermächtigung
BGH, Beschluß vom 09.02.2006 - Aktenzeichen V ZB 152/05
DRsp Nr. 2006/9096
Geschäftswert und Notargebühren bei Beurkundung einer den Kaufpreis übersteigenden Vorbelastungsermächtigung
»a) Die auf Abschluss des Kaufvertrags und die auf Ermächtigung des Käufers, den Kaufgegenstand vor Erwerb des Eigentums zu belasten, gerichteten Erklärungen haben im Sinne von § 44 Abs. 1KostO denselben Gegenstand. Auf Zweck und Umfang der Ermächtigung kommt es nicht an.b) Der höhere Betrag der Belastungsermächtigung bleibt bei der Berechnung des Geschäftswerts des Kaufvertrags außer Betracht.«