OLG München - Beschluss vom 20.09.2007
32 Wx 138/07
Normen:
KostO § 30 Abs. 1 § 30 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 294
OLGReport-München 2008, 31
Rpfleger 2008, 159
Vorinstanzen:
LG Passau, vom 23.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 112/07
Amtsgericht Passau - Grundbuchamt - HA-8799-2 bis 8807-2,

Geschäftswert für Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts

OLG München, Beschluss vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 32 Wx 138/07

DRsp Nr. 2007/17282

Geschäftswert für Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts

»Steht die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens oder der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung der Wohnung, ist der Geschäftswert für die Eintragung dieses Rechts nach § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR festzusetzen (in Anschluss an KG DNotZ 1969, 49 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273). Hohe Grundstückswerte können bei der Frage der Erhöhung nach § 30 Abs. 2 Satz KostO mit einer angemessenen Quote berücksichtigt werden.«

Normenkette:

KostO § 30 Abs. 1 § 30 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Mit Verfügung vom 5.7.2006 nahm das Amtsgericht - Grundbuchamt - die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für das Bundeseisenbahnvermögen zur Absicherung der Vergabe von Wohnungen an wohnungssuchende und wohnungsberechtigte Eisenbahner (Wohnungsbesetzungsrecht) auf neun näher bezeichnete Wohnungen vor und setzte mit Beschluss vom 13.3.2007 den Geschäftswert einzeln für die jeweiligen Wohnungen auf insgesamt 118.401 EUR fest. Hierbei nahm es an, dass genügend Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Geschäftswerts nach § 30 Abs. 1 KostO bestünden und legte jeweils 20 % des Immobilienwerts zu Grunde.