I.
Mit Verfügung vom 5.7.2006 nahm das Amtsgericht - Grundbuchamt - die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für das Bundeseisenbahnvermögen zur Absicherung der Vergabe von Wohnungen an wohnungssuchende und wohnungsberechtigte Eisenbahner (Wohnungsbesetzungsrecht) auf neun näher bezeichnete Wohnungen vor und setzte mit Beschluss vom 13.3.2007 den Geschäftswert einzeln für die jeweiligen Wohnungen auf insgesamt 118.401 EUR fest. Hierbei nahm es an, dass genügend Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Geschäftswerts nach § 30 Abs. 1 KostO bestünden und legte jeweils 20 % des Immobilienwerts zu Grunde.
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