OLG Celle - Beschluss vom 01.09.2000
4 W 213/00
Normen:
KostO § 19 § 31 ; ZVG § 74a ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2000, 289
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 15 T 987/00

Geschäftswert für Eigentumsumschreibung auf Ersteher - Verkehrswert

OLG Celle, Beschluss vom 01.09.2000 - Aktenzeichen 4 W 213/00

DRsp Nr. 2001/6368

Geschäftswert für Eigentumsumschreibung auf Ersteher - Verkehrswert

»Es ist nicht zu beanstanden, den Geschäftswert für die Eigentumsumschreibung auf den Ersteher eines Grundstücks auf den nach § 74a ZVG festgesetzten Verkehrswert (und nicht das niedrigere Meistgebot) festzusetzen.«

Normenkette:

KostO § 19 § 31 ; ZVG § 74a ;

Gründe: