Geschäftswert für Eigentumsumschreibung auf Ersteher - Verkehrswert
OLG Celle, Beschluss vom 01.09.2000 - Aktenzeichen 4 W 213/00
DRsp Nr. 2001/6368
Geschäftswert für Eigentumsumschreibung auf Ersteher - Verkehrswert
»Es ist nicht zu beanstanden, den Geschäftswert für die Eigentumsumschreibung auf den Ersteher eines Grundstücks auf den nach § 74aZVG festgesetzten Verkehrswert (und nicht das niedrigere Meistgebot) festzusetzen.«