I. Am 29.12.1998 beglaubigte der beteiligte Notar eine Handelsregistervollmacht des Beteiligten. Die Vollmacht wurde vom Beteiligten als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft für eine Treuhandgesellschaft erteilt, die aufgrund dieser Vollmacht berechtigt ist, alle Anmeldungen zum Handelsregister im Namen des Kommanditisten vorzunehmen, auch soweit sie durch den Beitritt oder das Ausscheiden anderer Gesellschafter veranlaßt sind.
Für die Beglaubigung hat der Notar dem Beteiligten Gebühren und Mehrwertsteuer in Höhe von insgesamt 92,80 DM in Rechnung gestellt. Er hat dabei - unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts - einen Geschäftswert von 140000 DM, das Zweifache der Kommanditeinlage des Beteiligten, zugrunde gelegt.
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