I. Der Erblasser war verwitwet und hatte keine ehelichen Abkömmlinge. Der Beteiligte zu 1 ist sein Bruder. Die im Jahr 1951 geborene Beteiligte zu 3 ist die nichteheliche Tochter des Erblassers, mit der er im Jahr 1976 einen vorzeitigen Erbausgleich vereinbart hat. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus Immobilienvermögen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|