Der beteiligte Notar beurkundete einen Kaufvertrag mit Auflassung über ein Grundstück. Der vereinbarte Kaufpreis gemäß Ziffer III. des Kaufvertrages betrug EUR 220.801,16 zuzüglich EUR 14.198,84 Umsatzsteuer. In Abteilung III des Grundbuchs war eine Buchgrundschuld für die über DM 1.500.000,-- eingetragen. Unter Ziffer V. des Kaufvertrages haben die Parteien vereinbart, dass der Verkäufer für den ungehinderten Besitz- und lastenfreien Eigentumsübergang hafte, und dass sie den der Lastenfreistellung dienenden Erklärungen mit dem Antrag auf Vollzug im Grundbuch zustimmten.
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