OLG München - Beschluss vom 13.01.2006
32 Wx 137/05
Normen:
KostO § 29 Satz 1 § 30 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 86
OLGReport-München 2006, 459
Rpfleger 2006, 288

Geschäftswert bei Eintragung in Vereinsregister

OLG München, Beschluss vom 13.01.2006 - Aktenzeichen 32 Wx 137/05

DRsp Nr. 2006/1066

Geschäftswert bei Eintragung in Vereinsregister

»Für Eintragungen in das Vereinsregister ist der Geschäftswert nicht nach einem bestimmten Vomhundertsatz des Vereinsvermögens festzusetzen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Vermögenslage des Vereins des Vereins und der Mitgliederzahl über eine angemessene Ermäßigung bzw. Erhöhung des Regelwertes des § 30 Abs. 2 zu entscheiden. Bei der Vermögenslage des Vereins darf nicht unberücksichtigt bleiben, welchen Nutzen der Verein aus dem Vermögen zieht.«

Normenkette:

KostO § 29 Satz 1 § 30 Abs. 2 ;

Sachverhalt: