Geschäftswert bei einer Vereinbarung über die Durchführung des Zugewinnausgleichs
BayObLG, Beschluß vom 14.02.1986 - Aktenzeichen BReg 3 Z 84/85
DRsp Nr. 1998/13809
Geschäftswert bei einer Vereinbarung über die Durchführung des Zugewinnausgleichs
»Vereinbaren Ehegatten in derselben Urkunde Regelungen über die Durchführung des Zugewinnausgleichs und für den Fall, daß diese Regelungen unwirksam sind, Gütertrennung, so ist der Geschäftswert nach den zusammengerechneten Vermögenswerten beider Ehegatten zu bestimmen.«