BayObLG - Beschluß vom 14.02.1986
BReg 3 Z 84/85
Normen:
KostO § 39 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1986 Nr. 9
BayObLGZ 1986, 46
JurBüro 1986, 1072
MittBayNot 1986, 144

Geschäftswert bei einer Vereinbarung über die Durchführung des Zugewinnausgleichs

BayObLG, Beschluß vom 14.02.1986 - Aktenzeichen BReg 3 Z 84/85

DRsp Nr. 1998/13809

Geschäftswert bei einer Vereinbarung über die Durchführung des Zugewinnausgleichs

»Vereinbaren Ehegatten in derselben Urkunde Regelungen über die Durchführung des Zugewinnausgleichs und für den Fall, daß diese Regelungen unwirksam sind, Gütertrennung, so ist der Geschäftswert nach den zusammengerechneten Vermögenswerten beider Ehegatten zu bestimmen.«

Normenkette:

KostO § 39 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1986 Nr. 9
BayObLGZ 1986, 46
JurBüro 1986, 1072
MittBayNot 1986, 144