OLG Naumburg - Beschluss vom 23.08.2010
10 Wx 9/09
Normen:
JKG Sachsen-Anhalt § 7 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Dessau-Roßlau - 1 T 237/09 - 2.10.2009,

Gerichtskostenfreiheit wirtschaftlicher Unternehmungen von Kommunen und Gemeindeverbänden in Sachsen-Anhalt

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2010 - Aktenzeichen 10 Wx 9/09

DRsp Nr. 2010/19501

Gerichtskostenfreiheit wirtschaftlicher Unternehmungen von Kommunen und Gemeindeverbänden in Sachsen-Anhalt

Zum Begriff der wirtschaftlichen Unternehmungen von Kommunen und Gemeindeverbänden im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 2 Justizkostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 02. Oktober 2009 abgeändert. Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen vom 07. Juli 2009 wird zurück gewiesen.

Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert beträgt 42,-- Euro.

Normenkette:

JKG Sachsen-Anhalt § 7 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe:

A. Auf Antrag des Beteiligten zu 2) vom 19. Februar 2009 hat das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen eine Sicherungshypothek lastend auf dem Miteigentumsanteil der Beteiligten zu 1) an dem Grundstück, verzeichnet im Grundbuch von J., Blatt 1460, Flur 3, Flurstück 724/0 über einen Betrag in Höhe von 4.155,15 Euro wegen rückständiger Abwassergebührenforderungen nebst Nebenkosten im Grundbuch eingetragen.