Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 02. Oktober 2009 abgeändert. Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen vom 07. Juli 2009 wird zurück gewiesen.
Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt 42,-- Euro.
A. Auf Antrag des Beteiligten zu 2) vom 19. Februar 2009 hat das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen eine Sicherungshypothek lastend auf dem Miteigentumsanteil der Beteiligten zu 1) an dem Grundstück, verzeichnet im Grundbuch von J., Blatt 1460, Flur 3, Flurstück 724/0 über einen Betrag in Höhe von 4.155,15 Euro wegen rückständiger Abwassergebührenforderungen nebst Nebenkosten im Grundbuch eingetragen.
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