Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Kostenansatz vom 26. März 2010 (Kassenzeichen 00000000 000 0) aufgehoben.
I.
Mit notarieller Urkunde vom 15. Juli 2008 bot die H. GmbH & Co. KG den im Grundbuch von Köln-Rondorf Blatt XXXXX verzeichneten Grundbesitz zum Kauf an. Das Angebot war gerichtet an den
"Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
mit Sitz in X0X0X E., N. 12
dieser wiederum handelnd für das
Land Nordrhein-Westfalen
- nachstehend als "BLB" bezeichnet -."
Mit einer am 27. April 2009 notariell beurkundeten Erklärung nahm der
"Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit Sitz in X0X0X E.,
N. 12, dieser wiederum handelnd für das
Land Nordrhein-Westfalen
- nachstehend als "BLB" bezeichnet -,"
das Kaufvertragsangebot an.
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