LG Köln, vom 10.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 55/04
Gerichtskosten für Eintragung einer Sicherungshypothek
OLG Köln, Beschluss vom 25.06.2004 - Aktenzeichen 2 Wx 13/04
DRsp Nr. 2004/14110
Gerichtskosten für Eintragung einer Sicherungshypothek
Für die durch die Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch auf der Grundlage eines in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angeordneten Arrestes anfallenden Gerichtskosten ist § 3 Nr. 4 KostO nicht anwendbar. Diese sind Kosten des Strafverfahrens im Sinne des § 464a Abs. 1StPO.