Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Auf den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 7. Dezember 2007 wurde am 14. Dezember 2007 ein Urteil verkündet. Damit wurde eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie der Antrag auf Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung zurückgewiesen.
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