LG Berlin, vom 28.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 100 AR 2/06
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 104 O 133/04
Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Klage gegen verbleibenden Streitgenossen nach Versäumnisteilurteil gegen einen Beklagten
KG, Beschluss vom 23.02.2009 - Aktenzeichen 1 W 499/07
DRsp Nr. 2009/6848
Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Klage gegen verbleibenden Streitgenossen nach Versäumnisteilurteil gegen einen Beklagten
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dem Kläger die Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach GKG KV Nr. 1211 zu versagen, wenn der Beendigung des restlichen Verfahrens - hier: durch Klagerücknahme - ein Versäumnisteilurteil vorausgegangen ist, das zur Verfahrensbeendigung gegen einen beklagten Streitgenossen geführt hat. Das gilt unabhängig vom Wertverhältnis des Versäumnisteilurteils zum Gesamtstreitwert und auch davon, ob die Kostenbelastung des Klägers insgesamt bei Führung getrennter Verfahren gegen die Beklagten geringer geworden wäre.
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Normenkette:
GKVerz Nr. 1211; GKVerz Nr. 1212;
Gründe:
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