KG - Beschluss vom 23.02.2009
1 W 499/07
Normen:
GKVerz Nr. 1211; GKVerz Nr. 1212;
Fundstellen:
AGS 2009, 407
KGReport 2009, 356
KGReport-Berlin 2009, 356
NJW-RR 2009, 1079
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 28.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 100 AR 2/06
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 104 O 133/04

Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Klage gegen verbleibenden Streitgenossen nach Versäumnisteilurteil gegen einen Beklagten

KG, Beschluss vom 23.02.2009 - Aktenzeichen 1 W 499/07

DRsp Nr. 2009/6848

Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Klage gegen verbleibenden Streitgenossen nach Versäumnisteilurteil gegen einen Beklagten

Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dem Kläger die Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach GKG KV Nr. 1211 zu versagen, wenn der Beendigung des restlichen Verfahrens - hier: durch Klagerücknahme - ein Versäumnisteilurteil vorausgegangen ist, das zur Verfahrensbeendigung gegen einen beklagten Streitgenossen geführt hat. Das gilt unabhängig vom Wertverhältnis des Versäumnisteilurteils zum Gesamtstreitwert und auch davon, ob die Kostenbelastung des Klägers insgesamt bei Führung getrennter Verfahren gegen die Beklagten geringer geworden wäre.

Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GKVerz Nr. 1211; GKVerz Nr. 1212;

Gründe: