1.
Die Verfahrensbevollmächtigte des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen (§ 10 Abs. 3 S. 1 FamFG)
2.
Die Beschwerde des Kostenschuldners vom 1. Juni 2010 gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Köln vom 19. April 2010 - KR 2610-1 wird zurückgewiesen.
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