OLG Naumburg - Beschluss vom 25.02.2004
6 W 13/04
Normen:
ZPO § 93 ; KV- GKG Nr. 1211 lit. b;
Fundstellen:
JurBüro 2004, 324

Gerichtsgebühren bei Anerkenntnis

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2004 - Aktenzeichen 6 W 13/04

DRsp Nr. 2005/3661

Gerichtsgebühren bei Anerkenntnis

Die Ermäßigung der Gerichtsgebühr aufgrund eines Anerkenntnisses tritt auch dann ein, wenn dieses unter Verwahrung gegen die Kostenlast erfolgt.

Normenkette:

ZPO § 93 ; KV- GKG Nr. 1211 lit. b;
Fundstellen
JurBüro 2004, 324